Das Vereinswesen...
Den Grundstein für das Vereinswesen aus heutige Sicht legt das Bürgerliche Gesetzbuch in den §§54ff. Ein Verein definiert sich als ein auf Dauer angelegter Zusammenschluss natürlicher und/oder juristischer Personen unter einem gemeinsamen Namen. Er vertritt die Mitglieder nach außen gegenüber Dritten. Rechte und Pflichten werden in einer Satzung festgelegt, nach der jeder nach freien Stücken dem Verein beitreten oder auch wieder austreten kann.
In Züntersbach gibt es verschiedene Vereine mit Rechtsfähigkeit und entsprechender Eintragung im Vereinsregister (e.V.) sowie Vereine ohne eigene Rechtsfähigkeit. Unabhängig davon dienen die Ziele aller Zusammenschlüsse i. d. R dem Gemeinwohl, sei es zur Steigerung der Fitness, Kultur- oder Heimatförderung, der Mehrung an Wissen oder auch der Sicherheit. Eines haben die Vereine alle gemein: Sie verbinden, sie schweißen zusammen und sie fördern die Gemeinschaft der Bürger in Züntersbach.